In Oberhausen bietet ein Betrieb Treppenlifte sowie Bauberatung, Industrieanlagen und einen Reparaturservice an. Zu diesem Anbieter liegt eine einzelne Rückmeldung vor, die eine deutliche Warnung enthält. Die betreffende Person gibt an, das Unternehmen sei zahlungsunfähig, und berichtet, dass Rechnungen nicht beglichen würden. Sie rät ausdrücklich zur Vorsicht im Umgang mit dem Betrieb. Angaben zur Qualität der Beratung, zur Montage von Treppenliften oder zur Zuverlässigkeit bei Reparaturen enthält die Schilderung nicht.
Auch zu Pünktlichkeit, Kommunikation oder der Sauberkeit der Arbeiten finden sich darin keine Hinweise. Die Tätigkeitsfelder Bauberatung, Industrieanlagen und Reparaturservice sind als solche benannt, doch die Rückmeldung bezieht sich ausschließlich auf die finanzielle Abwicklung und die Zahlungsmoral. Die Schilderung einer ungeklärten Rechnungsangelegenheit steht damit im Mittelpunkt der Rückmeldung.