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Treppenlift in der Mietwohnung und Eigentumswohnung: Ihre Rechte gegenüber Vermieter und WEG

Treppenlift in der Mietwohnung und Eigentumswohnung: Ihre Rechte gegenüber Vermieter und WEG

Editör · 16. August 2026

Die Sorge ist verbreitet: Darf ich als Mieter überhaupt einen Treppenlift einbauen lassen — und kann die Eigentümergemeinschaft ihn mir verbieten? Die kurze Antwort: Das Recht steht seit der Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts deutlich auf Seiten der Betroffenen. Verhindern lässt sich ein berechtigter Treppenlift nur noch in Ausnahmefällen.

Für Mieter gilt § 554 BGB: Sie können vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen — der Treppenlift ist der Paradefall. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn die Maßnahme ihm auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann; die bloße Sorge um die Optik des Treppenhauses reicht dafür nicht. Üblich und zulässig ist, dass der Vermieter eine fachgerechte Ausführung, eine Haftpflichtabsicherung und eine Vereinbarung zum späteren Rückbau verlangt — häufig verbunden mit einer zusätzlichen Sicherheit (Kaution) für die Rückbaukosten.

Praktisch heißt das für Mieter: Sprechen Sie den Vermieter früh und schriftlich an, legen Sie Pflegegrad-Bescheid oder ärztliches Attest sowie das Angebot des Fachbetriebs bei und bieten Sie die Rückbauvereinbarung aktiv an. Wichtig im Mehrfamilienhaus: Der Lift darf Fluchtwege nicht unzulässig einengen — die erforderliche Restlaufbreite der Treppe prüft der Fachbetrieb, mit Klappsitz und klappbaren Schienenenden lässt sich fast immer eine zulässige Lösung finden.

Für Wohnungseigentümer gilt seit der WEG-Reform: Jeder Eigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen — auch am Gemeinschaftseigentum, zu dem das Treppenhaus gehört. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über das Wie (etwa die konkrete Ausführung), kann das Ob eines angemessenen Treppenlifts aber grundsätzlich nicht mehr blockieren. Die Kosten trägt, wer die Maßnahme verlangt — also in der Regel Sie selbst, gegebenenfalls mit den bekannten Zuschüssen.

Auch hier empfiehlt sich der geordnete Weg: Antrag auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen lassen, Angebot und Attest beilegen, Ausführung und eventuelle Rückbaufrage im Beschluss festhalten. Bei Eile (etwa nach einem Sturz oder vor der Entlassung aus der Reha) sprechen Sie die Verwaltung direkt an — viele Verwaltungen kennen das Thema inzwischen gut.

Nicht vergessen: Auch im Miet- und WEG-Fall gelten die Förderwege unverändert — Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 Euro ab Pflegegrad 1 (Antrag vor dem Kauf!), gegebenenfalls Länderprogramme und die steuerliche Absetzung. Der Zuschuss steht dem Pflegebedürftigen zu, nicht dem Gebäudeeigentümer.

Ein erfahrener Fachbetrieb liefert für Vermieter- und WEG-Gespräche die nötigen Unterlagen gleich mit: Einbauzeichnung, Angaben zur Restlaufbreite, Brandschutz- und Rückbauinformationen. Anbieter mit dieser Erfahrung — und echten Kundenbewertungen — finden Sie in unserem Verzeichnis für 20 deutsche Städte.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter einen Treppenlift verbieten?

Nur in Ausnahmefällen: Nach § 554 BGB haben Mieter grundsätzlich Anspruch auf die Erlaubnis zu barrierefreien Umbauten. Der Vermieter kann aber fachgerechte Ausführung, Haftpflichtschutz und eine Rückbauvereinbarung (oft mit Kaution) verlangen.

Kann die Eigentümergemeinschaft den Treppenlift blockieren?

Das Ob einer angemessenen Maßnahme grundsätzlich nicht mehr — seit der WEG-Reform kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderung verlangen. Die Gemeinschaft entscheidet über die konkrete Ausführung, die Kosten trägt der Antragsteller.

Muss der Treppenlift beim Auszug zurückgebaut werden?

In der Mietwohnung üblicherweise ja — die Rückbauvereinbarung gehört zum Standard, oft abgesichert über eine zusätzliche Kaution. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der Lift dagegen auch ein Verkaufsargument sein.

Was ist mit Fluchtwegen im Treppenhaus?

Die Treppe muss eine ausreichende Restlaufbreite behalten. Mit Klappsitz, klappbaren Fußstützen und hochklappbaren Schienenenden lässt sich fast immer eine zulässige Lösung finden — der Fachbetrieb weist die Maße in der Einbauzeichnung nach.