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KfW-Zuschuss 455-B gestoppt: Welche Treppenlift-Förderung 2026 noch funktioniert

KfW-Zuschuss 455-B gestoppt: Welche Treppenlift-Förderung 2026 noch funktioniert

Editör · 12. August 2026

Wer 2026 auf den beliebten KfW-Investitionszuschuss "Altersgerecht Umbauen — Barrierereduzierung" (455-B) gehofft hat, bekommt eine schlechte Nachricht: Die Fördermittel des Jahres sind ausgeschöpft, die KfW hat die Antragstellung beendet. Das Budget von 50 Millionen Euro war wegen der hohen Nachfrage bereits im Frühjahr vergeben — seit dem 8. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten erteilt, danach war Schluss für Neuanträge.

Zwei Gruppen sind nicht betroffen: Wer seinen Antrag rechtzeitig gestellt hat, wird normal weiterbearbeitet, und bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Ob der Zuschuss zurückkehrt, hängt vom Bundeshaushalt ab — stellt der Bund für 2027 erneut Mittel bereit, öffnet die KfW das Programm wieder. Wer nicht dringend umbauen muss und auf den Zuschuss angewiesen ist, kann darauf spekulieren, sollte aber die Sturzgefahr einer nicht mehr sicher begehbaren Treppe ehrlich dagegen abwägen.

Die gute Nachricht: Der wichtigste Zuschuss läuft unverändert weiter. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro pro Person für den Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme — bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Für die meisten Betroffenen war dieser Zuschuss ohnehin der größere Posten; wie der Antrag gelingt, lesen Sie in unserem eigenen Beitrag dazu.

Als KfW-Alternative bleibt der zinsverbilligte Kredit "Altersgerecht Umbauen" (159): kein Geschenk, aber eine planbare Finanzierung für größere Umbauten — vom Treppenlift bis zum kompletten barrierearmen Umbau. Der Kredit ist altersunabhängig und ohne Pflegegrad zugänglich; beantragt wird er über die Hausbank, und zwar ebenfalls vor Vorhabensbeginn.

Einen Blick wert sind außerdem die Bundesländer und Kommunen: Mehrere Länder fördern Barrierereduzierung mit eigenen Zuschuss- oder Darlehensprogrammen, teils einkommensabhängig. Die Bedingungen ändern sich häufig — fragen Sie bei der Wohnraumförderstelle Ihrer Kommune oder der Landesförderbank nach, bevor Sie bestellen. Auch hier gilt fast immer: erst bewilligen lassen, dann kaufen.

Nicht zu vergessen der Steuerweg: Ist der Treppenlift medizinisch notwendig (ärztliches Attest oder Pflegegrad-Bescheid), lässt sich der Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen, soweit er die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Bei Unfall- oder Berufskrankheitsfolgen können zudem Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft zuständig sein, bei Erwerbstätigen im Einzelfall die Rentenversicherung — es lohnt sich, die Zuständigkeit einmal sauber zu klären.

Praktisch heißt das für 2026: Pflegekassen-Zuschuss zuerst, dann Länderprogramme prüfen, Finanzierungslücken über den KfW-Kredit 159 schließen, Steuerweg mitnehmen. Ein guter Fachbetrieb kennt diese Reihenfolge und hilft bei den Anträgen.

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Häufige Fragen

Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B 2026 noch beantragen?

Nein — die Mittel (50 Millionen Euro) sind ausgeschöpft, die KfW hat die Antragstellung beendet. Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen bleiben aber gültig.

Kommt der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung zurück?

Das hängt vom Bundeshaushalt ab: Stellt der Bund für 2027 erneut Mittel bereit, wird die Antragstellung wieder geöffnet. Garantiert ist das nicht.

Welche Förderung bleibt 2026 für den Treppenlift?

Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 Euro pro Person ab Pflegegrad 1) läuft unverändert, dazu Länder-/Kommunalprogramme, der zinsverbilligte KfW-Kredit 159 und die steuerliche Absetzung als außergewöhnliche Belastung.

Was ist der KfW-Kredit 159?

Ein zinsverbilligter Kredit "Altersgerecht Umbauen" für Barriere-Reduzierung — altersunabhängig, ohne Pflegegrad, beantragt über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Kein Zuschuss, aber eine planbare Finanzierung.